Eine Wette ist ein Vertrag, durch den zur Bekräftigung bestimmter einander widersprechender Behauptungen ein Gewinn oder Sieg für denjenigen vereinbart wird, dessen Behauptung sich als richtig herausstellt. Der häufigste Fall ist die Behauptung über das Eintreffen eines in bestimmter Weise definierten Ereignisses oder unter Berücksichtigung von objektiver oder subjektiver Informationen den am Wahrscheinlichsten, möglichsten Fall des Ausganges „vorher zu sehen“, ohne den Ausgang des Ereignisses (meist) wirklich zu kennen. Wetten werden aufgrund der Ehre (einfaches „recht haben“) oder als materieller Anreiz mit der Aussicht auf einen Gewinn durchgeführt. Weil bei Wetten und Spielen der Eintritt des Erfolges vom Zufall (weitgehend) abhängig ist (sog. aleatorischer Bestandteil), genießen die daraus resultierenden Pflichten nur eine geringe rechtliche Verbindlichkeit. Gemäß § 762 BGB sieht der Gesetzgeber keine Verpflichtungsbegründung durch Spiel und Wette vor. Daher müssen Wettschulden nicht bezahlt werden.......